Monteurwohnungen zur Miete im Herzen Hannovers

Wer gut wohnt, kann gut arbeiten! Nah. Zuverlässig. Persönlich. Dafür stehen wir!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages akzeptieren Sie unsere AGB und damit die einhergehende Hausordnung als Teil der AGB:

 

AGB:

 

1. MIT ABSCHLUSS EINES MIETVERTRAGES VERPFLICHTEN SICH DIE VERTRAGSPARTNER ZUR ERFÜLLUNG DES VERTRAGES, GLEICHGÜLTIG, AUF WELCHE DAUER DER VERTRAG ABGESCHLOSSEN IST.

2. DER VERMIETER IST VERPFLICHTET, BEI NICHTBEREITSTELLUNG DES WOHNRAUMS DEM MIETER SCHADENSERSATZ ZU LEISTEN.

3. DER MIETER IST VERPFLICHTET, BEI NICHTINANSPRUCHNAHME DER VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN DEN VEREINBARTEN MIETPREIS ZU ZAHLEN, ABZÜGLICH DER VOM VERMIETER ERSPARTEN AUFWENDUNGEN. DIE EINSPARUNGEN BETRAGEN NACH ERFAHRUNGSSÄTZEN BEI ANMIETUNG VON MÖBLIERTEM WOHNRAUM CA.10% DES VEREINBARTEN PREISES. IM KONKRETEN DIE ERWARTETE WERTMINDERUNG DURCH ABNUTZUNG DER MÖBEL SOWIE DIE WASSER- UND ENERGIEVERBRAUCHSKOSTEN.

4. A) DER VERMIETER IST NACH TREU UND GLAUBEN GEHALTEN, NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE WOHNUNGEN NACH MÖGLICHKEIT ANDERWEITIG ZU VERMIETEN, UM AUSFÄLLE ZU VERMEIDEN.

4. B) BIS ZUR ANDERWEITIGEN VERMIETUNG HAT DER MIETER FÜR DIE DAUER DES VERTRAGES DEN NACH ZIFF. 5 ERRECHNETEN BETRAG ZU BEZAHLEN.

5. AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND IST DER BETRIEBSORT: HANNOVER, DEUTSCHLAND

Hausordnung

Nachtruhe:

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Zwischen 22.00 - 06.00 Uhr ist daher in allen Räumen Zimmerlautstärke einzuhalten. Auch auf den Gängen und im Treppenhaus haben sich alle Mieter ruhig zu verhalten. Ruhestörungen werden zur Anzeige gebracht.

Rauchverbot:

Bitte beachten Sie das Rauchverbot im gesamten Haus. Wenn Sie gegen das Rauchverbot verstoßen, stellen wir Ihnen den erhöhten Reinigungs- bzw. Renovierungsaufwand in Höhe von mindestens 220,00 Euro in Rechnung. Des Weiteren stellen wir Ihnen den Vermietungsausfall für den Zeitraum in Rechnung, bis zu welchem der entstandene Schaden behoben werden kann.

Wohnraum:

Während des Aufenthalts in den Mieträumlichkeiten bitten wir Sie um umweltfreundliches Verhalten vor allem beim Umgang mit Wasser und Strom.
Die Vermieter sind berechtigt, die vermieteten Wohnungen jederzeit zum Zwecke der Gefahrenabwehr, nach Vorankündigung zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnlichen notwendigen Maßnahmen zu betreten.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen, sie dürfen lediglich zum Lüften geöffnet werden. Die Fensterbank darf nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden. Es dürfen aus Gründen der Gefahrenabwehr keine Gegenstände aus den Fenstern geworfen werden!

Sollten die Strom / Heiz / Wasserverbrauchskosten 10% über dem durchschnittlichen Verbrauch liegen, behalten wir uns das Recht vor, einen Aufpreis in Höhe der Differenz zu verlangen.

Küchennutzung und Reinigung:

Die Wohnung, insbesondere die Küchen sind vor dem Auszug zu reinigen. Hier kann auf Kosten des Mieters eine Reinigung durch ein externes Unternehmen beauftragt werden.

Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust:

Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher/Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet in vollem Umfang. 

Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich zu leisten (bei Firmen haben Mitarbeiter in Vorleistung zu treten). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Es ist verboten, Nägel oder Schrauben in die Wände sowie das Mobiliar einzubringen sowie Bilder oder Poster, etc. an die Wände/Mobiliar zu kleben.

Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen einen oder mehrere der o. g. Regelungen ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Mieters zum Ersatz des Mietausfalls bleibt bestehen.

Sollte Ihnen ein kleines Malheur passieren, Sie also in den Mieträumlichkeiten einen Schaden verursachen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns per E-Mail oder per Telefon in Kontakt und melden Sie dies. Schäden, welche erst beim Auszug -oder danach- von uns festgestellt werden, werten wir als Sachbeschädigung und verfahren dementsprechend. Den entstandenen Schaden stellen wir dem Mieter in Rechnung.

Schlüssel:

Als Mieter erhalten Sie von uns Schlüssel. Der Verlust eines Schlüssels erfordert den Austausch der gesamten Schließanlage. Die Kosten hierfür trägt der Verursacher.

Haustiere:

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn der Vermieter dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Mieters stehen sowie frei von ansteckenden Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für und die übrigen Mieter darstellen. Hunde dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.

Wertsachen / Gepäck:

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für persönliche Gegenstände sowie Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können.

Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Alle Gegenstände die Sie mitbringen obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Mieters. Der die Überlassung von Teilen des gemieteten Wohnraumes an Dritte durch Mieter ist nur mit der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter zulässig. Die Zustimmung kann verweigert werden. Bei Verstoß wird der Mietvertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt.

Kündigung durch den Vermieter:

Der Vermieter ist berechtigt, Mietverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung des Hausrechtes den Mieter des Hauses zu verweisen, falls der Mieter oder die Mietergruppe der Sicherheit anderer Mieter schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Mieter, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Mieters oder der Mietergruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder dieser Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Vermietereigentum berechtigen zur sofortigen Auflösung des Mietvertrages durch den Vermieter.

Dies gilt auch, wenn der Mieter die angemieteten Wohnräume zu einem anderen als diesem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Mieter gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Vermietung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Vermietung gemäß den Stornierungsregelungen nach Ziffer 4.) der AGB. Dies gilt auch für alle anderen Mietverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen nach 4.) der AGB.


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